Unterstützung für Familien während der Pandemie

Das Osterfest haben alle Verdener sehr diszipliniert und verantwortungsbewusst gefeiert. Wir können stolz auf uns sein und froh, in diesem gut organisierten Landkreis zu leben. Dank der mutigen Berufstätigen, Freiwilligen und insbesondere den Pflegenden, Hebammen und Ärzten, läuft unser Alltag verlässlich ab. Auch Eltern von schulpflichtigen Kindern organisieren die tägliche Betreuung unter großen Mühen und machen sich Sorgen um den Nachwuchs. Ich habe Ihnen einmal die wichtigsten, neuen Unterstützungsangebote zusammengestellt und hoffe, es macht ein wenig Mut, diese schwierigen Zeiten zu meistern.

Die Beantragung beim Kinderzuschlag, der monatlich bis zu 185 Euro pro Kind als Förderung bereitstellt, wird verbessert. Das Gesetz sieht vor, bei der Prüfung des Kinderzuschlags, statt das Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor Antragstellung, das aktuelle Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragstellung zu überprüfen. Somit kann bei durch Corona bedingtem Verdienstausfall schneller der Kinderzuschlag beantragt werden.

Aber auch für die Familien, die bereits Kinderzuschlag erhalten, gibt es Vereinfachungen. Weitere Informationen sind auf der Website der Arbeitsagentur, www.arbeitsagentur.de/verden-nienburg, zu finden. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt. Dadurch hätten Eltern, die ein Kind erwarten und durch die Corona-Krise Kurzarbeitergeld erhalten, beim Elterngeld einen finanziellen Nachteil. Einkommensverluste aufgrund der Corona-Pandemie (beispielsweise durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld) sollen für Eltern, deren Kind noch nicht geboren ist und die sich im Bemessungszeitraum für das Elterngeld befinden, verhindert werden. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können Berechtigte diesen Zeitraum bei der Elterngeldbemessung – bei entsprechender Glaubhaftmachung – ausklammern.

Eine weitere Anpassung bei den Elterngeldregelungen legt das Bundesfamilienministerium für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen fest, die wegen der Herausforderungen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Elterngeldmonate nicht mehr nehmen oder die Voraussetzungen für diese nicht mehr erfüllen können. Die betroffenen Eltern können die Monate verschieben. Der Bezug von Basiselterngeld ist in diesen Fällen auch nach dem 14. Lebensmonat möglich. Die verschobenen Monate sind spätestens im Anschluss an die Beendigung der Maßnahmen angesichts der Corona-Pandemie zu nehmen. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers reicht als Nachweis aus.

Haben Berufstätige gar keine Möglichkeit der Kinderbetreuung, so können Sie eine staatliche Entschädigung erhalten. Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2.016 Euro im Monat, für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. Beantragt und ausgezahlt wird es vom Arbeitgeber. Diese Entschädigungsregelung soll bis zum Ende des Jahres gelten. Weitere Informationen finde Sie auf der Seite des Familienministeriums www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung. Haben beide Elternteile einen systemrelevanten Beruf, können die Kinder in die Notbetreuung der Kitas, Kindergärten und Schulen. Dazu zählen Mitarbeitende in den Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Gesundheit, Energie, Transport, Medien, Verwaltung, Bildung und Informationstechnik. Unter dem Link www.mk.niedersachsen.de/startseite/ finden Sie weitere Erläuterungen. Aber auch, wenn sie das gleiche Ziel verfolgen, sind viele der Maßnahmen zurzeit nicht immer zielgenau. Suchen Sie nach dem Guten im Schlechten und versuchen Sie, auch der enttäuschenden Situation etwas Positives abzugewinnen.