FDP muss Spargelessen absagen – und kauft Gutscheine!

In einer kurzfristig vereinbarten Videokonferenz zwischen dem Kreisvorsitzenden Christoph Pein und dem Vorsitzenden des FDP-Stadtverbandes Verden Benjamin Berg wurde schnell klar: Die derzeitige Ausbreitung von Covid-19 zwingt auch die Freien Demokraten zur Absage ihres Spargelessens, bei dem in diesem Jahr der haushaltspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Otto Fricke als Ehrengast gesprochen hätte. Laut Mitteilung an die Mitglieder und Freunde der FDP sei die Entscheidung schwergefallen, aber unvermeidbar gewesen. Dazu erklärt Pein: „Es ist unser Bestreben, die Strategie zur Verzögerung der Ausbreitung der Krankheit bestmöglich zu unterstützen. Dabei geht es nicht primär um die Angst vor der eigenen Erkrankung, sondern es treibt uns die Sorge um die Risikogruppen und das Gemeinwohl insgesamt.“

Dennoch wolle man die Gaststätte „Am Kamin“ im Landhaus Oelfkenhof als jahrzehntelangen Gastgeber des Spargelessens nicht im Regen stehen lassen und hat stattdessen 50 Gutscheine erworben. „Unsere lokalen Unternehmen brauchen jetzt dringend Liquidität, dazu wollen wir unseren Beitrag leisten“, erklärt Benjamin Berg. „Mein besonderer Dank gilt unseren Parteimitgliedern, die durch ihre spontanen Spenden diese Aktion erst möglich machen!“. Gastronomin Margret Wagner ergänzt, dass sich ihr Team und sie -sowie sicherlich auch alle anderen gastronomischen Betriebe - sehr freuen würden, wenn sich auch andere Organisationen und Privatpersonen für Gutscheine statt Absagen entscheiden würden. Und Pein unterstreicht: „Neben der Politik kommt es jetzt auf jeden Einzelnen von uns an, ob bei Vermeiden von Kontakten, dem Absehen von Hamsterkäufen oder der Unterstützung der lokalen Wirtschaft – jeder natürlich im Rahmen seiner Möglichkeiten.“

Die von den Freien Demokraten gekauften Gutscheine können ab sofort zum Selbstkostenpreis von 20,00 Euro pro Person unter der E-Mail-Adresse berg@fdp-ver.de erworben werden und sind selbstverständlich übertragbar, zeitlich unbefristet als auch für Veranstaltungen der Folgejahre gültig.