FDP kündigt Widerstand an - Benachteiligung kleinerer Fraktionen verhindern

„Die Bürgerinnen und Bürger treffen mit ihrer Wahl eine Entscheidung und es ist eine Frage des demokratischen Grundverständnisses, diese Entscheidung auch ernst zu nehmen“, sagt Christoph Pein, FDP-Vorsitzender im Landkreis Verden. Er kündigt entschiedenen Widerstand aller FDP-Fraktionen gegen die geplante Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes an. Diese sieht vor, die Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung kommunaler Ausschüsse zu Lasten kleinerer Fraktionen zu ändern. Der liberale Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Henning Wittboldt-Müller, sieht das ebenso: „Die Begründung der Landesregierung, dass die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse gestärkt werden soll, indem einfacher Mehrheiten zu bilden sind, ist absurd. Wenn der Wähler mehr Diskussionen und weniger absolute Mehrheiten möchte, dann ist das zu respektieren! Nun die eigene Regierungsmehrheit im Landtag auszunutzen, um die Meinungsvielfalt in den kommunalen Parlamenten zu beschneiden, ist angesichts der gesellschaftlichen Debatte absolut kontraproduktiv.“

Pein findet auch den Zeitpunkt der Änderung auffällig: „Bei der Großen Koalition geht offenkundig die Angst um. Im Landkreis Verden haben wir gute Erfahrungen mit der Beteiligung aller demokratischen Parteien gemacht! Jetzt wollen SPD und CDU fünf Monate vor der Kommunalwahl mit einem formalen Kniff verhindern, dass die Vielfalt kommunaler Vertretungen in den wichtigen Gremien weiter abgebildet wird. Statt Bürgerbeteiligung zu stärken, sollen hier Pfründe gesichert werden.“ Pein ist enttäuscht, hofft jedoch, dass CDU und SPD im Landtag doch noch einlenken. „Eine Abkehr von demokratischen Prozessen, noch dazu aus Hannover, ist ein verheerendes Zeichen, welches die Freien Demokraten zutiefst ablehnen.“

Hintergrund:
Kurz vor den Kommunalwahlen bringt die große Koalition aus CDU und SPD hastig eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in die Beratungen des Landtags ein, damit sie in einer der kommenden Sitzungen beschlossen wird. Eine der wichtigsten Auswirkungen: die Umstellung der Berechnungsgrundlage für die Zusammensetzung kommunaler Ausschüsse. Vor allem die kleinen Ratsfraktionen würden zukünftig deutlich benachteiligt, wenn sie nicht mehr an allen Ausschüssen beteiligt werden.